Über N-IX
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Anschlußprozedur

Sie möchten sich auch am N-IX anschließen? Dann sollten Sie uns als erstes kontaktieren und Ihr Interesse kundtun, da wir Ihnen bei der Auswahl der optimalsten Konfiguration bestimmt helfen können.
Falls Sie schon alle relevanten Daten haben, können Sie sich das Antragsformular einfach herunterladen und an uns ausgefüllt zurückschicken.
Wir werden dann Ihren Port reservieren und mit den geeigneten Anschlüssen versehen.
Weiterhin können wir Ihnen gerne bei der Vermittlung von Zugangsleitungen oder Colocation-Flächen Partner empfehlen. Momentan verfügbare Carrier- und Colo-Anbieter finden Sie hier oder auf unserem zukünftigen Marktplatz.


Antragsformular

N-IX AGBs


Anschlußrichtlinien - AUP

Für den Betrieb einer Infrastruktur ist eine Teilnehmerrichtlinie (AUP = acceptable use policy) unumgänglich.
Hier wird die aktuelle Richtlinie veröffentlicht, nach der wir den Betrieb aufrecht erhalten:

1. Ein Teilnehmer muss dafür sorgen, daß keine anderen Teilnehmer von Ihm gestört werden.
2. Nach Aufforderung durch den Betreiber oder einem anderen Teilnehmer muss ein Teilnehmer bei der Fehlerfindung behilflich sein.
3. Weigert sich der Teilnehmer, oder verstreichen mehr als 30 Minuten Antwortzeit, so ist der Betreiber berechtigt den fehlerverursachenden Port des Teilnehmer so lange zu blockieren, bis der Normalbetrieb wieder garantiert werden kann.
4. Betriebsunterbrechnungen von Seiten des Teilnehmers müssen mindestens einen Werktag vor der geplanten Arbeit angezeigt werden. Ziel dabei ist es, die anderen betroffenen Teilnehmer von der Unterbrechung zu informieren. Dabei ist der geplante Zeitraum der Unterbrechung zu benennen, sowie ein Ansprechpartner für den entsprechenden Termin.
5. Es wird nach Absprache mit den Teilnehmer ein Wartungsfenster vereinbart, welches 1x pro Woche die Möglichkeit zu Änderungen am Setup bietet, ohne dass eine Vorankündigung vonnöten ist. Falls für das Wartungsfenster keine Arbeiten geplant sind, wird dies auf einer Webseite zu lesen sein.
6. Für öffentliche Peering-Beziehungen sollte die Policy als AS-Macro/Objekt in der RIPE, oder anderen entsprechenden IRR-Datenbank eingetragen werden. Falls die interne Firmenpolitik die Veröffentlichung verbietet, so ist es dem Teilnehmer freigestellt diese Policy zu veröffentlichen.
7. Es besteht kein Peering-Zwang
8. Es ist den Teilnehmern freigestellt jegliche Vertragsvereinbarungen für den Datenaustausch einzugehen.
9. Es gilt das Deutsches Recht für die Legalität der Inhalte, die am N-IX ausgetauscht werden.


Cisco Interface Konfiguration

Beispiel Cisco-Interface configuration:

Interface GigabitEthernet3/0
ip address 195.85.217.xx 255.255.255.0
no ip redirects
no ip proxy-arp
no ip directed-broadcast
no cdp enable
ntp disable

Bitte das xx durch die vergebene IP-Adresse ersetzen.